- die zwip gehören sowohl zur Präsenzzeit, wie auch zum Unterrichtsstoff
- die zwip sind obligatorisch und ziehen nur bei Bestehen die Gutschrift der Best-Stunden nach sich (am Ende)
- das Bestehen der Zwischenprüfungen ist eine der Voraussetzungen, um an die Gesamtabschlussprüfung (GAP) zugelassenzu werden
- die zwip haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Gesamtabschlussprüfung (GAP)
Zwischenprüfung (zwip) nicht bestanden
- muss kostenpflichtig wiederholt werden
- mit dem Sekretariat, zu Büro-Öffnungszeiten Termin vereinbaren
- Werden mehrere Zwischenprüfungen in Folge nicht bestanden: Sekretariat nimmt zwecks Klärung / Unterstützung Kontakt auf.
TIP
- nicht bestandene oder verpasste Zwischenprüfungen innert 2 Monaten nachholen. So wird der Stoff zeitnah nachgearbeitet und vor der GAP entsteht kein zusätzlicher Druck. Zum Zeitpunkt der GAP Anmeldung müssen alle zwip bestanden worden sein.
AfL
- bei Anrechnungen (AfL): Kursinhalte müssen mittels zwip überprüft werden (sonst kann keine best Gutschrift erfolgen).
- eine zwip kann eingesetzt werden um eine Weiterführung der Ausbildung abzuklären.