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Übergangsregelung "5 jährige" Therapeuten

Wer vor dem 21.11.2017 mit der therapeutischen Tätigkeit begonnen hat und dies auch nachweisen kann, befindet sich in der Übergangsregelung.

Frühestens nach vollen 5 Jahren nachweisbarer Praxistätigkeit (mit SVA / Berufshaftpflicht / EMR / ASCA etc.), kann bei der OdA AM die HFP angemeldet werden. Die Übergangsregelung endet im Jahr 2022. Die späteste und somit letzte Anmeldemöglichkeit ist am 21.11.2022.

Für die Terminierung zählt die erste TCM Methode. In der Zwischenzeit kann die 2. und / oder 3. Methode absolviert werden.


 

Alle angemeldeten Methoden (auch Arzneimittel, falls angemeldet) sind an der HFP Prüfungsrelevant. Ist eine der Methoden ungenügend, gilt der ganze Prüfungsteil als nicht bestanden.

Aus diesem Grund empfehlen wir, den geführten Unterricht (Aufschulung / volle Ausbildung) zu besuchen und von selbst zusammengestellten Weiterbildungen in diesem Bereich abzusehen.