Sie gehören sowohl zur Präsenzzeit, wie auch zum Unterrichtsstoff und sind obligatorisch. Das Bestehen der Zwischenprüfungen ist eine der Voraussetzungen, um an die Gesamtabschlussprüfung (GAP) zugelassenzu werden. Die zwip's haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Gesamtabschlussprüfung (GAP).
Wird eine Zwischenprüfung (zwip) nicht bestanden, kann sie kostenpflichtig wiederholt werden. In diesem Fall kann mit dem Sekretariat, zu den Öffnungszeiten, ein Termin vereinbart werden. Wir empfehlen nicht bestandene oder verpasste Zwischenprüfungen innert 2 Monaten nachzuholen. So wird der Stoff zeitnah nachgearbeitet und vor der GAP entsteht kein zusätzlicher Druck.
Die Prüfungen werden zudem zur Überprüfung vom Wissensstand eingesetzt bei Anrechnungen, Selbsteinschätzungen aufgrund unvollständigen Unterlagen oder um eine Weiterführung der Ausbildung abzuklären. Sie müssen in der Schule absolviert werden.
Für Fachfragen sind die Dozierenden die erste Anlaufstelle.
Unterstützung
Werden mehrere Zwischenprüfungen in Folge nicht bestanden, wird das Sekretariat Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob eine Unterstützung erwünscht wird.