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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Biomedica Zürich
Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, welche die Biomedica Zürich GmbH anbietet. Sie sind integrierter Bestandteil des Anmeldevorgangs.

Anmeldungen / Anmeldeschluss

  • Anmeldungen: ausschliesslich schriftlich über Webseite, per Mail oder Post. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
  • Warteliste: bei Überbuchung.
  • Voraussetzungen: in jedem Kurs aufgeführt.

Zahlungsbedingungen

  • Rechnung/Anmeldebestätigung: Versand per Post oder Mail
  • Zahlung: auf Rechnung, bar, EC, Kreditkarte, TWINT
  • Ratenzahlung: Splittung pro Rechnung CHF 30.-- Aufwandgebühr
  • Ratenwahl: bei Kursanmeldung anwählbar oder auf Anfrage per Mail
  • Fälligkeiten: gemäss Rechnung/Vereinbarung und Vorgabe vom Sekretariat. Zahlungserinnerung ist kostenlos. Danach pro Mahnung: CHF 25.--

Abmeldungen / Annullationen und Umbuchungen

  • Verhinderungsfall durch Teilnehmende: Umbuchungen oder Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich (Post, E-Mail).
  • Bearbeitungsgebühr: CHF 25.--.

Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:

  • weniger als 30 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
  • innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr

Das Nichterscheinen bei Kursbeginn, vorzeitiges Ausscheiden aus laufenden Kursen oder das Versäumen von einzelnen Lektionen hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes zur Folge.

Durchführung und Organisation

  • Ungenügende Teilnehmerzahl: Biomedica Zürich behält sich vor, eine Veranstaltung nicht durchzuführen. Bereits bezahlte Kurskosten werden vollumfänglich zurückerstattet.
  • Haftungsansprüche: werden ausgeschlossen.
  • Aus organisatorischen Gründen kann die Biomedica Zürich Lektionen in Ausnahmefällen verschieben. Ein Dozentenwechsel ist jederzeit möglich.

Weiter zu beachtende Reglemente der Biomedica Zürich

  • Prüfungsreglement
  • Praktikumskonzept
  • AfL Reglement (Anrechnung früherer Lernleistungen)

Ausbildungsnachweis / Teilnahmebestätigung / Diplom / Zertifikat / Meldung an OdA AM

  • Ausbildungsnachweis: nach abgeschlossener Ausbildung
  • Teilnahmebestätigungen: Zustellung nach absolvierter Weiterbildung, innerhalb von sieben Arbeitstagen per Post
  • Bei vorzeitigem Austreten aus einer Ausbildung: Teilnahmebestätigungen werden auf schriftliches Begehren hin ausgestellt
  • Diplom/Zertifikat: nach bestandener Gesamtabschlussprüfung GAP
  • Meldung an OdA AM durch Biomedica Zürich: nach jeder absolvierten GAP M1 - M6
  • Bestätigungen für Prüfungen M1 (OdA AM) und M2 (igtcm): gemäss aktuellen Regeln der OdA AM
  • Modulzertifikate M3 - M6 der OdA AM: durch Biomedica Zürich an Teilnehmende

Versicherung / Haftung / Rechte

  • Haftung: für alle Veranstaltungen schliesst die Biomedica Zürich jegliche Haftung aus.
  • Versicherungsdeckung:  Sache der Teilnehmenden. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Biomedica Zürich erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Kopierschutz: alle Dokumente, Reglemente, Skripte und Handouts, welche mit einem Biomedica Logo versehen sind, unterstehen dem Kopierschutz. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

Datenschutz
Mit dem Abschicken der Registrierung/Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass persönliche Daten für interne administrative Zwecke sowie für die Zustellung von ausbildungsrelevanten Informationen verwendet werden dürfen.

Das Weiterleiten von Personendaten erfolgt ausschliesslich im Rahmen der Pflichterfüllung gegenüber der OdA AM.

Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten und können jederzeit vorgenommen werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bülach.

November 2016, rev. 10. Jan. 2019