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Übergangsregelung

HFP – Übergangsregelung

Diese Informationen basieren auf den aktuellen Mitteilungen der OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativ Medizin: www.oda-am.ch).
Es gelten stets die auf der OdA AM aufgeschalteten Informationen.

Wenn Sie bis 21. November 2022 volle 5 Jahre Berufserfahrung
in einer TCM Methode (Akupunktur oder Tuina oder Chin. Arzneimittel) nachweisen können, fallen Sie in die Übergangsregelung. An die HFP kann man in diesem Fall entweder mit

  • Akupunktur & Tuina (beide zusammen!) oder / und
  • Chinesische Arzneimittel


Prüfen Sie, wann Sie mit ihrer Ausbildung in einer HFP relevanten Methode fertig sind und ab wann die Berufserfahrung nachweisbar sein wird. Gemäss OdA AM müssen nachgewiesen werden:

  • 1) Berufserfahrung (Berufshaftpflicht / SVA / Anstellungsvertrag) UND
  • 2) Aus- und Weiterbildung (Registrierungsstelle / Fachverband TCM Prüfungen / o.ä)

Beispiel: Berufshaftpflicht und EMR oder Berufshaftpflicht und ASCA. Jedes der beiden Dokumente muss später volle 5 Jahre gültigkeit haben.

 

 

Haben Sie es in den Übergang geschafft und sind Sie mit einer Methode (Akupunktur oder Tuina) gemäss den nebenstehenden Regeln registriert?

Sie können die zweite, noch fehlende Methode aufschulen und wenn Sie möchten, auch die Chinesischen Arzneimittel.

An der Prüfung müssen alle von Ihnen angemeldeteten TCM-Methoden wiedergegeben werden (Wissen und Anwendung).

 

TIPP: Frühzeitig, ca. 1.5 Jahre vor der Anmeldung an die HFP, Prüfungsvorbereitung nutzen und gut planen.

 
Therapeuten mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung bis November 2022 - fallen NICHT in den Übergang! Inhalte, Stunden und Prüfungen gemäss neuer Regelung.