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Übergangsregelung für Akupunktur im Kt. Zürich

HFP – Übergangsregelung bis 31.12.2022

Wer Akupunktur im Kanton ZH ausüben will und KEINE Verbandsprüfung absolviert hat oder keine absolvieren will - aufgepasst: eine Ausübung der Akupunktur-Methode im Kt. Zürich ist ohne Praxisbewilligung nach wie vor illegal!

Eine Praxisbewilligung ist im Kanton ZH immer noch zwingend bis 31.12.2022 nötig. Diese erlangt man über den Verband TCM-FVS (ehemals SBO-TCM).

Wer keine Prüfung absolvieren möchte, aber die Akupunktur als 2. Methode absolviert (egal ob als Passerelle oder vollständige Ausbildung) muss danach mit der Berufsausübung bis zur HFP warten!

Das stellt ein Problem bezüglich P1 Fallarbeit dar. Während dieser Zeit bleibt nur ein legaler Weg offen: Patient für P1 Fallarbeit über den Zeitraum von 6 Monaten unter Aufsicht zu behandeln. Das ist nur bei einem anerkannten Therapeuten mit Berufsausübungsbewilligung möglich (Praktikum).

Was nun?

Wir empfehlen kein Risiko einzugehen und

  • entweder die Verbandsprüfung abzulegen
  • oder die Akupunktur bis zur HFP nur unter Aufsicht auszuüben (Vorgehen siehe rechte Spalte -->)

 

 

 - Entscheid Kantonsarzt lesen

 - Entscheid als Kurzfassung in Tabelle

 

Empfehlung und Angebot der Biomedica ZH:

während der 6 monatigen Behandlungs- und Dokumentations-Zeit für P1, die Sitzungen bei / mit einem erfahrenen Therapeuten ausüben. Das könnte zum Bsp. der ehemalige Praktikumsleiter sein.

Unser Angebot: an regulären Praktikumstagen bieten wir die Möglichkeit in unserer Praxis, unter Aufsicht, zu behandeln.

Anmeldung und Infos beim Sekretariat. Platzzahl ist beschränkt.