Frühere, vor dem Ausbildungsstart absolvierte Kurse/Ausbildungen, können zwecks Überprüfung für eine allfällige Teilanrechnung eingesendet werden. Es gilt immer das aktuelle Reglement.
Worauf sollen die Unterlagen geprüft werden? Hier passenden Antrag anwählen:
Wenn Sie unsere AfL umsetzen möchten:
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.